Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. (ÄGGF), Hamburg
Warum ist bei Sexualaufklärungsprojekten der ÄGGF Vorsicht geboten?
Es ist davon auszugehen, dass die schulischen Sexualaufklärungsprojeke von ÄGGF nicht mit der nötigen weltanschaulichen Zurückhaltung durchgeführt und die Kinder und Jugendlichen einseitig im Sinne der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ beeinflusst werden, denn:
1. Die ÄGGF orientiert sich in ihrer Arbeit an dem Konzept der „sexuellen und reproduk-tiven Gesundheit“ – tritt also für Abtreibung als Menschenrecht und legitimes Mittel der Fa-milienplanung ein. Das Konzept der „reproduktiven Gesundheit“ beinhaltet auch das „Recht“ auf Sexualaufklärung – die in allen Bundesländern zum selbsternannten staatlichen Bildungs-auftrag gehört – und wird meist mit einer Antidiskriminierungsarbeit im Sinne der Propagie-rung von sexueller Vielfalt und Orientierungen verknüpft.
2. In Bezug auf den Geschlechtsbegriff propagiert die ÄGGF die Definition von dem bei Geburt „zugewiesenen Geschlecht“ (im Gegensatz zum „biologisches Geschlecht“).
3. Auf ihrer Internetseite wirbt die ÄGGF mit Slogans wie „ä…aufgeklärt?! Ärztliche Bildungs-angebote statt Dr. Google“ oder „ä…aufgeklärt?! Ärztliche Bildungsangebote statt Sprachlosig-keit“ und suggeriert somit, dass die für sie tätigen Ärzte über eine besondere (über die von Eltern und Lehrer hinausgehende) Kompetenz für die Sexualaufklärung verfügen. In den Schulen bieten die Mitarbeiter der ÄGGF eine „ärztliche Informationsstunde“ an, die wie folgt beworben wird: „Die Jugendlichen nutzen die Kompetenz der ärztlichen Gesprächspart-ner*innen, um mit Falschwissen und Mythen aufzuräumen“. Was unter „Falschwissen und Mythen“ zu verstehen ist, wird nicht mitgeteilt und lässt einen breiten Spielraum für die Inhalte einer auf Geschlechtervielfalt beruhenden Sexualpädagogik. (→ „VORSICHT“).
4. Die ÄGGF betreibt im Internet ein sog. „DOCtorial“ mit einem ABC der Sexualaufklärung („Liebe, Sex und Gesundheit! Deine Fragen – Unsere Antworten. Das Antwort-Alphabet“). Darin geht es u.a. um „Sex ganz konkret“ mit Piktogrammen verschiedener Stellungen und es werden Begriffe wie „Analverkehr“, „Blasen/Blowjob“, „Lecken“ oder „Wixen“ erläutert. Es ist davon auszugehen, dass dieses Portal in den schulischen Informationsveranstaltungen den Kindern und Jugendlichen als Quelle für weiterführende Informationen empfohlen wird.
5. Die ÄGGF klärt Kinder und Jugendliche – an den Eltern vorbei – ohne aktuellen Anlass über die „Rechtslage in Bezug auf Sexualität“ auf. Wesentliche Aspekte der aktuellen Rechtslage sind beispielsweise die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch und die Bestimmungen des im November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags.
6. Im Falle von familiären Spannungen in Bezug auf unterschiedliche Vorstellungen von sexu-eller Selbstbestimmung sieht die ÄGGF einen Bedarf an Unterstützung, leicht verständlichen Informationen und niedrigschwelligen Zugängen zum Hilfesystem. bedeutet: Die ÄGGF bietet minderjährigen Kindern und Jugendlichen Unterstützung und Hilfe an – ohne Einbeziehung und ggf. Wissen (ärztliche Schweigepflicht) der Eltern!
| VORSICHT! |
Die Rubrik „Ärzt*innen bringen Gesundheitsbildung ins Klassenzimmer. Informations-stunden für Schüler*innen“ enthält Informationen zum Ablauf der Schulveranstaltungen. In „Wissenswertes für Lehrkräfte zur Organisation der ärztlichen Informationsstunde“ heißt es dabei unter den letzten zwei Punkten:
- „Wenn Sie uns Ihre Schüler*innen anvertrauen, sind wir gern mit der Gruppe allein. Das erzeugt eine Art Sprechstundenatmosphäre und es werden dabei eher persönliche Fragen gestellt.“
- „Gern besprechen wir mit Ihnen im Anschluss die Themen und eventuelle Besonder-heiten, soweit sie nicht unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.“
Das bedeutet: Die Lehrer kommen ihrer schulischen Aufsichtspflicht nicht nach, denn die Kinder bzw. Jugendlichen werden bei diesem sensiblen Thema mit ihnen völlig fremden Per-sonen alleine gelassen und haben keine Möglichkeit, sich dem zu entziehen. Die durchfüh-renden Ärzte können sich jederzeit auf ihre ärztliche Schweigepflicht berufen und keine Auskunft über die behandelten Inhalte und ggf. verstörten Reaktionen der Schüler geben. Somit werden auch die Eltern nicht erfahren, was in der „ärztlichen Informationsstunde“ besprochen wurde, sofern ihre Kinder es ihnen nicht erzählen.
Weitere Informationen zur ÄGGF
Gefördert von: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Let’s talk about sex: Sexualität
Fragen und Herausforderungen
„Mit Beginn der Pubertät entstehen bei Jugendlichen viele Fragen zur Sexualität. Gedanken kreisen um die Attraktivität, das Aussehen, darum, ob „untenrum alles normal“ ist, also um den Bau und die Funktion der Geschlechtsorgane.
- Ist es normal, sich selbst zu befriedigen?
- Woran merkt man, ob man hetero- oder homosexuell ist?
- Wie haben gleichgeschlechtliche Paare Sex?
- Wann und wie erlebe ich das „erste Mal“? Und tut das weh?
- Wie lang muss der Penis sein?…
…das sind typische Überlegungen der Jugendlichen. Hinzu kommen Themen wie Verhütung und Angst vor Ansteckung mit einer sexuell übertragbaren Infektion. Fragen über Fragen und häufig fehlen kompetente Ansprechpartner*innen, um Ängste und Unsicherheiten abzubau-en. Wirklich zuverlässige Informationen aus den digitalen Medien sind schwer zu finden. Oftmals verstärken Eindrücke aus dem Internet und insbesondere pornographische Bilder und Filme die eigene Unsicherheit und vermeintliche Erwartungen.
In Deutschland ist sexuelle Selbstbestimmung ein individuelles Rechtsgut, welches garantiert, über die eigene Sexualität frei bestimmen zu können. (…).“
Aufklärung
„In den ärztlichen Informationsstunden entsteht oftmals eine sehr vertrauensvolle Atmos-phäre, in der es gelingt, über viele Bereiche der Sexualität zu sprechen. Es werden Fragen zu Geschlechtsverkehr, zu sexueller Orientierung und Identität beantwortet, Sexualorgane und -funktionen erklärt und vieles mehr. Die Jugendlichen nutzen die Kompetenz der ärztlichen Gesprächspartner*innen, um mit Falschwissen und Mythen aufzuräumen.
Auch werden Informationen zur Rechtslage in Bezug auf Sexualität vermittelt. So können Jugendliche selbstbestimmt und selbstbewusst in ein befriedigendes Sexualleben starten.“