Wie kann ich mein Kind schützen?

Sie haben erfahren,

  • dass in der Kita Ihres Kindes ein sexualpädagogisches Konzept eingeführt werden soll (aktive Thematisierung von Sexualität, Einrichtung einer Kuschelecke o.ä.) oder
  • dass in der Schulklasse Ihres Kindes demnächst der im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags vorgesehene Sexualkundeunterricht stattfinden wird,

und Sie haben ein ungutes Gefühl oder Vorbehalte gegen den Inhalt und die Form, weil diese möglicherweise auf einer übergriffigen, verunsichernden Pädagogik beruhen, die nicht Ihren Werten und Erziehungsvorstellungen entspricht. Zudem möchten Sie nicht, dass externe Lobbygruppen der „sexuellen Vielfalt“ auf Ihr Kind einwirken können.

Was kann ich tun – 5 einfache Schritte:

1. Machen Sie sich schlau! 

  • Informieren Sie sich über die rechtliche Situation in Ihrem Bundesland. Sie sollten Ihre Elternrechte genau kennen und auch mit den entsprechenden Paragraphen untermauern können.
  • Informieren Sie sich darüber, welche Lobbygruppen der sexuellen Vielfalt in Ihrer Region aktiv sind.
  • Statten Sie sich mit Argumenten aus, um Ihre Ablehnung einer verfehlten Sexualpädagogik sachlich und fundiert zum Ausdruck bringen zu können. 

2. Suchen Sie vorab das persönliche Gespräch mit den zuständigen Pädagogen!

Kita:

  • Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit der Kita-Leitung und erkundigen Sie sich genau nach den geplanten Maßnahmen.
  • Äußern Sie Ihre Bedenken und verweisen Sie dabei vor allem auf den Ursprung der modernen „Sexualpädagogik der Vielfalt“ (Kentler und seine Schüler).
  • Bitten Sie um Durchführung eines Elternabends zu diesem Thema. Sollen externe Referenten eingeladen werden, fragen Sie, ob im Sinne der Ausgewogenheit auch Kritiker des Konzepts zu Wort kommen werden.

Schule:

  • Vereinbaren Sie eine persönliche Sprechstunde mit dem zuständigen Lehrer außerhalb des regulären Elternabends und lassen Sie sich schildern, wie der Sexualkundeunterricht in der Klasse Ihres Kindes abgehalten werden soll: bspw. ob der Unterricht nach Lehrbuch oder durch externe Anbieter erfolgen wird und welche Materialien zum Einsatz kommen (z.B. Film, Gegenstände, Anschauungsmaterial). Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar erscheint. Wenn es sich bei dem zuständigen Lehrer um den Klassenlehrer handelt, kann es sinnvoll sein, bei einem solchen Termin auch andere schulische Anliegen zu besprechen und das Thema Sexualerziehung gleichsam nebenbei mit anzusprechen.
  • Lassen Sie sich die Materialien der Sexualerziehung bereits vorab bei einem persönlichen Gespräch zeigen, um in Ruhe die Wirkung der Materialien auf Ihr Kind abschätzen zu können. Vertrauen Sie Ihrem „Bauchgefühl“. Sie kennen Ihr Kind am besten!
  • Äußern Sie eventuelle Bedenken dem Lehrer gegenüber offen, ruhig, freundlich, aber auch bestimmt. Formulieren Sie befürchtete Irritationen Ihres Kindes durch Materialien. Bedenken Sie: Materialien, die Sie im Interesse Ihres Kindes ablehnen, dürfen auch im Klassenverband in Anwesenheit Ihres Kindes nicht gezeigt werden.
  • Machen Sie ggf. konkrete Vorschläge: keine filmischen oder fotografischen Darstellungen, keine Fallbeispiele, kein Anschauungsmaterial zum Anfassen oder Ausprobieren bzw. in positiver Form: Betonung der Themen Zuneigung und Verantwortung in der Familie, Mutter-Vater-Kind-Beziehung, Ehe und Familie.
  • Sollte geplant sein, eine externe Gruppe für die Sexualerziehung an die Schule zu holen, lassen Sie sich Informationsmaterial über die Gruppe, deren pädagogischen Ansatz und die verwendeten Materialien geben. Handelt es sich dabei um eine Interessengruppe der „sexuellen Vielfalt“, bringen Sie Ihre Ablehnung mit sachlichen Argumenten deutlich zum Ausdruck.

3. Vernetzen Sie sich mit anderen Eltern und gehen Sie auf jeden Fall zum Elternabend!

Kita:

  • Suchen Sie gleichgesinnte Eltern und informieren Sie sie über Hintergründe, Gefahren und Alternativen einer frühzeitigen Thematisierung von Sexualität in einem Alter, in dem Kinder sich selbst dafür noch gar nicht interessieren.

Schule:

  • Suchen Sie gleichgesinnte Eltern und informieren Sie sie über Hintergründe, Gefahren und Alternativen der modernen Sexualpädagogik und einer möglicherweise vorzeitigen, nicht altersgemäßen Sexualerziehung.
  • Vor der geplanten schulischen Sexualerziehung ist die Durchführung eines Elternabends Pflicht (vgl. Schulgesetz Ihres jeweiligen Bundeslandes). Bestehen Sie ggf. auf dieses Recht.
  • Äußern Sie ruhig und sachlich ihre eventuellen Bedenken. Argumentieren Sie vom Wohl Ihres Kindes her. Viele Eltern haben zu diesem Thema noch gar keine Meinung und vertrauen allzuoft unhinterfragt den Vorgaben der Lehrer oder den vermeintlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wecken Sie mit Ihren argumentativ gut gestützten Bedenken die Intuition und das Schutzbedürfnis der anderen Eltern für ihre Kinder und gewinnen Sie so (weitere) Verbündete.
  • Machen Sie auch hier ggf. konkrete Vorschläge, was vermieden und was betont werden sollte.
  • Sollte geplant sein, eine Interessengruppe der „sexuellen Vielfalt“ in die Klasse zu holen, bringen Sie Ihre Ablehnung mit sachlichen Argumenten deutlich zum Ausdruck.
  • Schlagen Sie kindgerechte und entwicklungssensible Alternativen vor.

4. Pochen Sie auf Ihre Elternrechte!

  • Weisen Sie auf Ihr natürliches, verfassungsmäßig garantiertes Elternrecht hin (GG Art. 6.2, ggf. Landesverfassung / Schulgesetz Ihres jeweiligen Bundeslandes). Bestehen Sie ggf. auf dieses Recht.
  • Stützen Sie sich auf das aktuelle Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Winterhoff, wonach „die Schule jeden Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen (muss), ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.“

5. Haken Sie nach!

Trotz Ihres Engagements soll in der Kita ein sexualpädagogisches Konzept eingeführt bzw. in der Schule Sexualpädagogik der Vielfalt unterrichtet werden und es sollen ggf. externe Gruppen eingeladen werden. Wie könnten Sie weiter vorgehen?

Kita:

  • Suchen Sie erneut das Gespräch mit der Kita-Leitung, idealerweise gemeinsam mit anderen kritischen Eltern und fordern Sie, von dem Projekt Abstand zu nehmen, indem Sie auf das Wohl Ihres Kindes / Ihrer Kinder verweisen.
  • Bleiben Sie aufmerksam. Sprechen Sie häufig mit Ihrem Kind und achten Sie auf stille Signale. Versuchen Sie herauszufinden, ob Ihr Kind sich in der Einrichtung / in seiner Gruppe wohlfühlt. Wenn es nach der Einführung von sexualpädagogischen Maßnahmen beunruhigende Verhaltensabweichungen zeigt, schlagen Sie Alarm und verweisen Sie darauf, dass Sie das Wohl Ihres Kindes akut gefährdet sehen.

Schule:

  • Suchen Sie noch einmal das persönliche Gespräch mit dem Lehrer.
  • Bestehen Sie als Eltern auf der Anwesenheit des Lehrers (schulische Aufsichtsplicht!). Berufen Sie sich auch auf das Vertrauen, das Sie und Ihr Kind zum Lehrer haben.
  • Sollte der Lehrer Sie damit vertrösten wollen, dass ihm die externen Experten gut bekannt seien und es noch nie Probleme gegeben habe, bleiben Sie bei Ihrem Wunsch mit der Begründung: Sollte Ihr Kind trotzdem sensibel auf die vermittelten Inhalte reagieren, hätten Sie gern den vertrauten Lehrer als Ansprechpartner und Vertrauensperson.
  • Wünschen Sie sich alternativ (oder zusätzlich) Unterrichtsprojekte mit externen Experten, die andere Werte vertreten: z.B. TeenStar, Wunderkunde.
  • Befreien Sie als letzten Schritt Ihr Kind vom Sexualerziehungsunterricht: „Im Falle eines indoktrinierenden und damit verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts besteht ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern mit anderer Werteorientierung, ohne dass es dabei auf das Vorliegen darüber hinausgehender individueller Härten ankommt.“ (Vgl. Rechtsgutachten Prof. Winterhoff)

Sabine Weigert: »Wie schütze ich mein Kind vor übergriffiger schulischer Sexualerziehung?«