Schulgesetz
§4: »(2) Die Schule achtet das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder und arbeitet eng mit ihnen zusammen. (…) (3) Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. (…) (4) Die Schule wahrt die Freiheit des Gewissens sowie Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen, religiösen, weltanschaulichen und politischen Wertvorstellungen, Empfindungen und Überzeugungen. Keine Schülerin und kein Schüler darf einseitig beeinflusst werden.«
§12.3: »Die schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen. Sie soll die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewussten, sittlich begründeten Entscheidungen und Verhaltensweisen sowie zu menschlicher und sozialer Partnerschaft befähigen. Bei der Sexualerziehung sind Sensibilität und Zurückhaltung gegenüber der Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen und Lebensweisen in diesem Bereich zu beachten. Die Eltern sind über Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten.«
§44.2: »[Die Schüler] können auf Antrag für einen Schulbesuch im Ausland oder wegen anderer besonderer Gründe vorübergehend vom Unterricht beurlaubt werden.«
§46.2: »Die Eltern haben das Recht, unter Berücksichtigung der pädagogischen Situation der Klasse, nach vorheriger Anmeldung bei der unterrichtenden Lehrkraft den Unterricht zu besuchen.«
Bildungspläne
- Die Sexualerziehung wird in Brandenburg fächerverbindend unterrichtet. Der neue Rahmenlehrplan 1 bis 10 (zusammen mit Berlin) sieht sie in mehreren übergreifenden Themen vor, nämlich Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) (S. 25), Demokratiebildung (S. 26), Gesundheitsförderung (S. 28), Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender Mainstreaming) (S. 30) und v. a. Sexualerziehung/Bildung für sexuelle Selbstbestimmung (S. 35), welche in allen Fächern vermittelt werden soll: »Sexualerziehung fördert selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Verhalten. Dies soll zu einem selbstbewussten Umgang mit dem eigenen Körper und der eigenen Sexualität befähigen, bei der Entwicklung der eigenen sexuellen und geschlechtlichen Identität hilfreich sein und auch für ein partnerschaftliches Leben sensibilisieren. (…) Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung leitet sich aus den Kinder- und Menschenrechten ab und basiert auf einem Bildungsansatz, der Vorurteile und Diskriminierung bewusstmacht und abbaut. Die Eltern werden über Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung rechtzeitig informiert. (…) Die Lernenden erwerben Wissen über den menschlichen Körper und seine Funktionen, zur Sexualität und Fortpflanzung. Dazu gehört das Wissen zur Entstehung und Verhütung von Schwangerschaften und zur Gesunderhaltung des Körpers. Die Schülerinnen und Schüler setzen sie sich u. a. mit Freundschaft, Partnerschaft, Liebe und Familie auseinander. Dabei wird die Vielfalt der Lebensweisen, der sexuellen Orientierungen und des Geschlechts einbezogen. Sie können sexuelle Orientierungen von den Kategorien Geschlecht (soziales und biologisches) und Geschlechtsidentität unterscheiden. (…) die Akzeptanz der sexuellen Vielfalt [ist] ein wichtiges Ziel des Kompetenzerwerbs.«
- In den Lehrplänen der einzelnen Fächer wird das Thema näher bestimmt. Sachunterricht, Jg. 1-4: „Familie: Zusammensetzung (in homo- und heterosexuellen Lebensformen) und Herkunft“; „Entwicklung von Geschlechtsidentität und Sexualität unter Berücksichtigung der Vielfalt von Lebensentwürfen“; „Klassenwortschatz (z. B. Körper und Sexualität) erarbeiten“. Naturwissenschaften, Jg. 5/6: Pubertät, Verhütung, sexuelle Orientierung, verschiedene Vorstellungen von Sexualität, Familie und Partnerschaft, Geschlechtsidentitäten; „Vorurteile müssen ggf. erst bewusstgemacht werden, bevor man sie vorsichtig aufbrechen und ihnen entgegentreten kann“. Biologie, Jg. 7/8: „Umgang mit Kondomen am Modell«, das erste Mal, „es ist normal, verschieden zu sein“, „ungewollt schwanger – und jetzt?“, sexuelle Selbstbestimmung, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Transgeschlechtlichkeit und Intergeschlechtlichkeit. Außerdem kommt Sexualerziehung auch in den Fächern Lebensgestaltung/Ethik/Religionkunde, Gesellschaftswissenschaften, Philosophie u. a. vor.
Aktionsplan
Aus dem Aktionsplan Queeres Brandenburg, erlassen am 15.12.2017: »Kinder sollten möglichst früh in altersgerechter Form mit der Vielfalt von Lebensweisen bekannt gemacht werden, um sich eine eigene Meinung bilden zu können und einen selbstverständlichen Umgang mit Vielfalt zu entwickeln. Es ist also wichtig, dass sie bereits im Kindergartenalter Offenheit und Toleranz vorgelebt bekommen.« »Das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im schulischen Bereich ist von großer Bedeutung und soll auf positive Weise sichtbar gemacht werden. Ziel ist es dabei, die Akzeptanz von LSBTTIQ* innerhalb der Schulklasse und im täglichen Umfeld zu erhöhen. (…) Zur Erhöhung der Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und um die Akzeptanz für LSBTTIQ* zu erhöhen, ist es erforderlich, die Lehrkräfte zu befähigen, sich des Themas in den unterschiedlichen Kontexten des Unterrichtsstoffs anzunehmen und dies wertfrei den Schüler*innen zu vermitteln. Dabei können und sollten externe Expert*innen mit LSBTTIQ*-Erfahrung hinzugezogen werden.«