Schulgesetz
§4: (2) »(…) Der Bildungsauftrag der Schule basiert auf den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten, den sie begründenden christlichen und humanistischen Wertvorstellungen und auf den Ideen der demokratischen, sozialen und liberalen Freiheitsbewegungen. (…) (8) Bei der Erfüllung ihres Auftrages hat die Schule das verfassungsmäßige Recht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder (Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes) zu achten. Sie darf die religiösen und weltanschaulichen Grundsätze nicht verletzen, nach denen die Eltern ihre Kinder erzogen haben wollen. (9) Auftrag der Schule ist es auch, die Sexualerziehung durch die Eltern in altersgemäßer Weise durch fächerübergreifenden Sexualkundeunterricht zu ergänzen.«
§11: »(2) (…) Die Schule kann für einzelne Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an bestimmten schulischen Veranstaltungen, die ihrer Förderung dienen, für verbindlich erklären. (…) (4) [Den Eltern] soll auf Verlangen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten Gelegenheit gegeben werden, den Unterricht ihres Kindes zu besuchen.«
§15: »Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag aus wichtigem Grund vom Schulbesuch oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen beurlaubt werden.«
§69.2: »Die Elternversammlung dient der Unterrichtung der Eltern über die geplante Unterrichtsgestaltung, Schulbücher und andere Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler. Die Eltern erörtern mit den Lehrkräften die pädagogischen Angelegenheiten, die die Schülerinnen und Schüler gemeinsam betreffen, einschließlich Fragen des Sexualkundeunterrichts.«
Lehrpläne
- Die Sexualerziehung kommt in SH in einzelnen Lehrplänen vor. Laut Antwort des Bildungsministeriums und des IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) auf eine Anfrage von Correctiv »werden derzeit neue Lehrpläne in Form von Fachanforderungen erarbeitet«. Nach den neun Fachanforderungen NaWi für die Sekundarstufe I sind in den Kl. 5/6 Inhalte wie „Sexualität des Menschen, sexuelle Orientierung, Verhütungsmethoden“ (S. 32) verbindlich, in den Kl. 9/10 hormonelle Verhütungsmittel, sexuelle Orientierung, Vor- und Nachteile von Verhütungsmethoden, Schwangerschaftsabbruch, Samenzellspende, In-vitro-Fertilisation. Die Fachanforderungen Biologie für die Sekundarstufen I und II setzen „Verhütung und Geschlechtskrankheiten, Hetero- und Homosexualität, (…) Schwangerschaftskontrolle, Reproduktionsmedizin“ fest (s. S. 23 und S. 31). Laut mehreren Aussagen des Bildungsministerium und der Landesregierung aus den Jahren 2015 und 2016 (s. u. Rechtsgutachten Prof. Dr. Winterhoff) sollten die neuen Fachanforderungen für Heimat-, Welt- und Sachunterricht der Grundschule auch die umstrittenen Materialien zu „vielfältigen Lebens- und Liebesweisen“ berücksichtigen, die aus der Zusammenarbeit zwischen der Initiative Echte Vielfalt und dem Petze-Institut erarbeitet wurden, da sie im Rahmen der immer noch gültigen Lehrplänen „nicht geeignet“ seien. Die Entwicklung dieser Materialien ist zwar nicht weitergekommen – auch dank des Engagements des Vereins echte Toleranz -, der Aktionsplan ist aber weiterhin gültig und könnte in den künftigen Lehrplänen Fuß fassen. Eine gute Zusammenfassung der Sachlage ist im Rechtsgutachten von Prof. Dr. Winterhoff (ins. S. 6-10) zu lesen.
- Aus den Leitlinien zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen in SH (S. 13-14): »Wenn pädagogische Fachkräfte Mädchen und Jungen ein breites Angebot eröffnen, wenn sie ihr eigenes Geschlechtsrollenverhalten flexibel gestalten, wenn es ihnen gelingt, möglichst wenig „typisierende“ Rückmeldungen zu geben (un/typisch Mädchen, un/typisch Junge), dann unterstützen sie jedes Mädchen, jeden Jungen dabei, sich auf ihren individuellen Bildungswegen weniger durch Geschlechtsrollenstereotype einschränken zu lassen.«
Aktionsplan
»Echte Vielfalt, das ist das Motto des Aktionsplans für die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten des Landes Schleswig-Holstein. Zustande kam dieser Aktionsplan 2014 auf einstimmigen Beschluss des Landtags und wird seitdem getragen von einem breiten Bündnis aus der queeren Community in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. (…) im Januar 2014 [wurde] ohne Gegenstimme ‚Miteinander Stärken, Homophobie und Diskriminierung bekämpfen‘« erlassen. Dem runden Tisch gehören 30 Bündnispartner, die sich verpflichten, »jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzutreten und sich für die Anerkennung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen einzusetzen.« Während das Projekt „Echte Vielfalt macht Schule“ mit umstrittenen Materialien (s. o.) anscheinend gescheitert ist, fördert der Aktionsplan jetzt ein „queeres Kinderbuch“ sowie den sog. „Wort-Schatz“ zur Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten.