Sie haben schulpflichtige Kinder oder Enkelkinder. Sie wollen vermeiden, dass diese Kinder im Sexualkundeunterricht einer übergriffigen, verunsichernden Pädagogik ausgesetzt werden, die nicht Ihren Werten und Erziehungsvorstellungen entspricht. Sie wollen nicht, dass externe Lobbygruppen der sexuellen Vielfalt auf Ihre Kinder einwirken können.
Was kann ich tun – 5 einfache Schritte:
1. Machen Sie sich schlau!
- Informieren Sie sich über die rechtliche Situation in Ihrem Bundesland. Sie sollten Ihre Elternrechte genau kennen und auch mit den entsprechenden Paragraphen untermauern können.
- Schauen Sie auf der Website der Schule, ob dort Informationen über die schulische Sexualerziehung vorhanden sind. Gibt es dafür Ansprechpartner? Vielleicht gibt es zu dem Thema auch gedrucktes Informationsmaterial oder Aushänge in der Schule. Falls nicht, können Sie auch beim Klassenlehrer oder im Sekretariat nachfragen.
- Informieren Sie sich darüber, welche Lobbygruppen der sexuellen Vielfalt in Ihrer Region aktiv sind.
- Statten Sie sich mit Argumenten aus, um Ihre Ablehnung einer verfehlten Sexualpädagogik sachlich und fundiert zum Ausdruck bringen zu können.
2. Suchen Sie vorab das persönliche Gespräch mit den zuständigen Pädagogen!
- Vereinbaren Sie eine persönliche Sprechstunde mit der zuständigen Lehrkraft außerhalb des regulären Elternabends und lassen Sie sich schildern, wie der Sexualkundeunterricht an der Schule Ihres Kindes derzeit abgehalten wird. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar erscheint. Wenn es sich bei der zuständigen Lehrkraft um den Klassenlehrer handelt, kann es sinnvoll sein, bei einem solchen Termin auch andere schulische Anliegen zu besprechen und das Thema Sexualerziehung gleichsam nebenbei mit anzusprechen.
- Lassen Sie sich, die Materialien der Sexualerziehung bereits vorab bei einem Vier-Augen-Gesprächs zeigen. Verweisen Sie darauf, dass Sie die Ruhe des Vier-Augen-Gesprächs brauchen, um die Wirkung der Materialien auf Ihr Kind abschätzen zu können. Vertrauen Sie Ihrem „Bauchgefühl“. Sie kennen Ihr Kind am besten!
- Äußern Sie eventuelle Bedenken der Lehrkraft gegenüber offen, ruhig, freundlich, aber auch bestimmt. Formulieren Sie befürchtete Irritationen Ihres Kindes durch Materialien. Bedenken Sie: Materialien, die Sie im Interesse Ihres Kindes ablehnen, dürfen auch im Klassenverband in Anwesenheit Ihres Kindes nicht gezeigt werden.
- Machen Sie ggf. konkrete Vorschläge: keine filmischen Darstellungen, keine Fallbeispiele, keine fotografischen Darstellungen bzw. in positiver Form: Betonung der Themen Zuneigung und Verantwortung in der Familie, Mutter-Vater-Kind-Beziehung, Ehe und Familie.
- Sollte geplant sein, eine externe Gruppe für die Sexualerziehung an die Schule zu holen, lassen Sie sich Informationsmaterial über die Gruppe geben. Handelt es sich dabei um eine Interessengruppe der „sexuellen Vielfalt“, bringen Sie Ihre Ablehnung mit sachlichen Argumenten deutlich zum Ausdruck.
3. Gehen Sie auf jeden Fall zum Elternabend!
- Der Elternabend vor der geplanten Sexualerziehung ist für die Schulen Pflicht: „Die Eltern haben jedoch einen Anspruch auf rechtzeitige Information über den Inhalt und den methodisch-didaktischen Weg der Sexualerziehung in der Schule.“ (BVerfGE 47, 46) Bestehen Sie ggf. auf dieses Recht.
- Äußern Sie ruhig und sachlich ihre eventuellen Bedenken. Argumentieren Sie vom Wohl des Kindes her. Viele Eltern haben zu diesem Thema noch gar keine Meinung und vertrauen allzuoft unhinterfragt den Vorgaben der Lehrer oder einem vermeintlichen Zeitgeist. Wecken Sie mit Ihren argumentativ gut gestützten Bedenken die Intuition und das Schutzbedürfnis der anderen Eltern für ihre Kinder und gewinnen Sie so Verbündete.
- Machen Sie auch hier ggf. konkrete Vorschläge, was vermieden und was betont werden sollte.
- Sollte geplant sein, eine Interessengruppe der „sexuellen Vielfalt“ in die Klasse zu holen, bringen Sie Ihre Ablehnung mit sachlichen Argumenten deutlich zum Ausdruck. Schlagen Sie kindgerechte und entwicklungssensible Alternativen vor.
4. Pochen Sie auf Ihre Elternrechte!
- Weisen Sie auf Ihr natürliches, verfassungsmäßig garantiertes Elternrecht hin (GG Art. 6.2). Material, das die Sensibilität Ihres Kindes verletzt, darf nicht im Klassenverband gezeigt werden.
- Weisen Sie auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Sexualerziehung hin, wonach „Schule jeden Versuch der Indoktrinierung unterlassen und Rücksicht auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen nehmen“ muss. (BVerfGE 47, 46)
- Stützen Sie sich auf das aktuelle Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Winterhoff, wonach „die Schule jeden Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen (muss), ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.“
- Sie erwägen evtl. weiterführende Schritte: Anruf bei der Direktion, beim Schulamt, beim Kultusministerium etc.
5. Vernetzen Sie sich mit anderen Eltern!
- Schließen Sie sich mit Gleichgesinnten zusammen. Informieren Sie sie über Hintergründe, Gefahren und Alternativen der Modernen Sexualpädagogik.
- Bringen Sie sich aktiv ein und nutzen Sie Ihre Rechte in der Elternvertretung.
- Lassen Sie sich zum Elternvertreter wählen und stellen Sie sich dann als Elternbeiratsvorsitzende zur Verfügung. Als Elternbeiratsvorsitzende erhalten sie das aktive Wahlrecht für die Wahl der Mitglieder des Landeselternbeirats.
- Schreiben Sie uns, wir bringen Sie nach Möglichkeit mit anderen Eltern aus Ihrem Bundesland zusammen.
Trotz Ihres Engagements soll Sexualpädagogik der Vielfalt unterrichtet werden.
So werden Sie aktiv:
- Versuchen Sie schon vorab, mit Ihrem Kind über die Inhalte behutsam und mit Ihren ganz persönlichen und in der Familie gebräuchlichen Worten zu sprechen.
- Bleiben Sie aufmerksam. Sprechen Sie in dieser Zeit viel mit Ihrem Kind und achten Sie auf stille Signale. Lassen Sie sich im besten Fall vom Kind selbst berichten.
- Sprechen Sie mit befreundeten Eltern und tauschen Sie sich aus.
Trotz Ihres Engagements sollen externe Experten eingeladen werden.
So werden Sie aktiv:
- Suchen Sie noch einmal das Gespräch mit der Lehrkraft unter Vier Augen oder äußern Sie sich auf der vorgeschriebenen Elterninformationsveranstaltung.
- Bestehen Sie als Eltern auf der Anwesenheit des Lehrers. Berufen Sie sich auf das Vertrauen, das Sie und Ihr Kind zur Lehrkraft haben.
- Sollte die Lehrkraft Sie damit vertrösten wollen, dass ihr die externen Experten gut bekannt seien und es noch nie Probleme gab, bleiben Sie bei Ihrem Wunsch mit der Begründung: Sollte Ihr Kind trotzdem sensibel auf die vermittelten Inhalte reagieren, hätten Sie gern die Lehrkraft als Ansprechpartner und Vertrauensperson.
- Wünschen Sie sich alternativ (oder zusätzlich) Unterrichtsprojekte mit externen Experten, die andere Werte vertreten: z.B. TeenStar, Wunderkunde.
- Befreien Sie Ihr Kind vom Sexualerziehungsunterricht: „Im Falle eines indoktrinierenden und damit verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts besteht ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern mit anderer Werteorientierung, ohne dass es dabei auf das Vorliegen darüber hinausgehender individueller Härten ankommt.“ (Vgl. Rechtsgutachten Prof. Winterhoff)